Unter den Begriff krankheitsbedingte Kündigung ist eine besondere Form der personenbedingten Kündigung zu verstehen. Eine solche Kündigung ist nur möglich, wenn aufgrund einer Prognose eine nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs überwiegend wahrscheinlich ist. Dies bedeutet, dass eine unerhebliche Beeinträchtigung vom Arbeitgeber hinzunehmen ist. Auch muss der Arbeitnehmer auf Dauer erkrankt sein. Bei der Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes kann eine Lohnfortzahlung keine Rolle spielen, da ein solcher Anspruch für dieselbe Krankheit max. 6 Wochen pro Jahr beträgt. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann aus diesem Grund nur dann erfolgreich ausgesprochen werden, wenn es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, den Arbeitsplatz für den erkrankten Arbeitnehmer freizuhalten. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere, ob die Erkrankung auf eines Betriebsunfalls zurückzuführen ist. Auch bei Vorliegen einer Berufskrankheit ist dies zum Vorteil des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.